FAQs

Häu­fig wer­den wir mit Fra­gen kon­fron­tiert, deren Ant­wor­ten für vie­le von Inter­es­se sind. Des­halb haben wir für Sie die wich­tigs­ten zusam­men­ge­fasst. So kön­nen Sie sich schnell infor­mie­ren, ohne das Musik­schul­bü­ro kon­tak­tie­ren zu müs­sen.

Zu Anfang eine all­ge­mei­ne Erklä­rung
Eine Anmel­dung für den Musik­un­ter­richt ist ver­bind­lich. Die Anmel­dung wird jedoch erst mit dem Besuch der 1. Unter­richts­stun­de zum rechts­gül­ti­gen Unter­richts­ver­trag (Schul­ord­nung 2.10.a).

Anmel­dun­gen erfol­gen in der Regel wäh­rend der Ein­schrei­be­wo­chen im Mai. Unter­richts­be­ginn ist – soweit Platz vor­han­den – im Sep­tem­ber. Anmel­dun­gen kön­nen jedoch auch außer­halb der Ein­schrei­be­zeit getä­tigt wer­den. Die Auf­nah­me­mög­lich­keit wird in jedem Ein­zel­fall geprüft.

In den EMP-Grup­pen (Musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung, Eltern-Kind-Grup­pen) ist Schnup­pern in der Regel nicht mög­lich. Anfang des Schul­jah­res gilt jedoch bis 31.10. eine Pro­be­zeit, wäh­rend der ohne Anga­ben von Grün­den schrift­lich abge­mel­det wer­den kann. Schnup­per­stun­den im Instru­men­tal­be­reich ver­mit­telt das Büro.

EMP-Grup­pen­/Chor­kin­der/­Thea­ter­kin­der: In der Regel erhal­ten die Schü­ler­el­tern Anfang August ein Schrei­ben von der zustän­di­gen Lehr­kraft, mit dem die genau­en Daten (Ort, Raum, Zeit, Lehr­kraft) mit­ge­teilt wer­den.

Instru­men­tal­be­reich: Tag und Uhr­zeit des Instru­men­tal­un­ter­richts wer­den in der ers­ten Schul­wo­che gemein­sam zwi­schen Lehr­kraft und Schüler/Eltern fest­ge­legt. (s. Schul­ord­nung 2.3.c)

In die­sem Fall ist die zustän­di­ge Lehr­kraft oder das Büro zu ver­stän­di­gen. Wenn das Kind den Unter­richt nicht besucht hat, fal­len kei­ne Gebüh­ren an. (s. Schul­ord­nung 2.10.a) Die Anmel­dung kann, falls dies gewünscht ist, auf einer „War­te­lis­te“ geführt wer­den, bis eine pas­sen­de Grup­pe ange­bo­ten wer­den kann.

In den Fächern der EMP und für Instru­men­te Grund­aus­bil­dung (IGA) gilt im ers­ten Unter­richts­jahr eine Pro­be­zeit bis 31.10. (Schul­ord­nung 2.5.a) In die­ser Zeit kann der Unter­richt ohne Anga­ben von Grün­den gekün­digt wer­den. In die­sem Fall wird die ent­spre­chen­de Gebühr berech­net. Im Haupt­fach­un­ter­richt ist kei­ne Pro­be­zeit vor­ge­se­hen. Eine 6‑wöchige Pro­be­zeit im Son­der­fall kann aus päd­ago­gi­schen Erwä­gun­gen wäh­rend des Schul­jah­res ein­ge­rich­tet wer­den (s. Schul­ord­nung 2.5.a und b). In allen ande­ren Fächern ist eine Abmel­dung wäh­rend des Schul­jah­res nur im Aus­nah­me­fall mög­lich (Schul­ord­nung 2.11.a und b). Regu­lä­re Abmel­dung: zum Ende des Schul­jah­res. Eine schrift­li­che Kün­di­gung muss bis spä­tes­tens 31.5. im Büro der Musik­schu­le vor­lie­gen.

Dies kann im Ein­zel­fall über das Musik­schul­bü­ro geprüft wer­den.

Die­se Stun­den müs­sen von der Lehr­kraft nicht nach­ge­holt wer­den. Bei län­ge­rer Krank­heit des Kin­des kann eine Gebüh­ren­rück­erstat­tung bean­tragt wer­den (Schul­ord­nung 2.8.b).

Auch die­ser Unter­richt muss nicht nach­ge­ge­ben wer­den. Ent­fällt der Unter­richt wegen Erkran­kung der Lehr­kraft öfter als drei­mal, bzw. zwei­mal bei den Ange­bo­ten der EMP (Musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung, Eltern-Kind-Grup­pen) und gelingt es der Schul­lei­tung nicht, eine Ver­tre­tungs­kraft ein­zu­set­zen, kön­nen die ent­spre­chen­den Unter­richts­ge­büh­ren auf schrift­li­chen Antrag erstat­tet wer­den (Schul­ord­nung 2.8.e).

Der Jah­res­be­trag wird in 3 Raten vom Kon­to abge­bucht (Gebüh­ren­ord­nung 5.1).